Sind Sie Eltern und suchen Sie psychotherapeutische Unterstützung für Ihr Kind?
Dann melden Sie sich gerne per E-Mail oder Kontaktformular unter Angabe des Alters Ihres Kindes, Ihres Wohnorts sowie Informationen zur aktuellen Situation bei mir.
Psychologische Psychotherapie kann zu kantonal festgelegten Tarifen über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden. Voraussetzung dafür ist eine Anordnung der Psychotherapie durch eine kinderärztliche, hausärztliche, psychiatrische Fachperson oder durch eine Fachperson aus der psychosomatischen Medizin. Das entsprechende Anordnungsformular ist unterhalb zu finden.
Eine Anordnung gilt für maximal 15 Sitzungen. Bei Bedarf kann danach eine zweite ärztliche Anordnung für weitere 15 Sitzungen ausgestellt werden. Bei mehr als 30 Therapiesitzungen ist eine externe Beurteilung bei einer kinder- und jugendpsychiatrischen Fachperson Voraussetzung, um bei der Krankenkasse eine weitere Kostengutsprache zu beantragen. Weitere Informationen zum Anordnungsmodell für Psychotherapie finden Sie hier: «Psychotherapie auf ärztliche Anordnung – Informationen für Patienten (FSP)».
Sie haben auch die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu bezahlen. 60 Minuten Arbeitszeit werden mit CHF 174 verrechnet. Telefonate, E-Mail-Korrespondenz etc. werden gemäss Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
VERPASSTE TERMINE
Vereinbarte Termine sind verbindlich und die entsprechende Zeit wird für Sie persönlich reserviert. Termine, die nicht wahrgenommen oder später als 24h im Voraus werktags abgesagt werden, werden verrechnet (keine Übernahme durch die Krankenkasse).
SCHWEIGEPFLICHT
Die Gespräche unterliegen der beruflichen Schweigepflicht der Psychotherapeutin.